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Infektionen durch humanpathogene Vibrionen |
Erreger: |
Bakterien der Gattung Vibrio
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Vorkommen: |
Bestandteil der natürlichen Bakterienflora im Meer-, Lagunen- und Brackwasser
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Inkubationszeit: |
im Allgemeinen zwischen 4 und 96 Stunden
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Übertragungsweg: |
a) Kontakt offener, nicht verheilter Wunden mit erregerhaltigem Wasser,
Verletzungen bei der Verarbeitung von Meeresfrüchten oder rohem Seefisch
b) Verzehr von rohen oder unzureichend gegarten Meeresfrüchten oder rohem Fisch
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Symptome: |
(a) Wundinfektionen bis hin zur Sepsis, (b) gastroenteritische Infektionen
Neben diesen Krankheitsbildern können Vibrionen auch Ohrinfektionen hervorrufen.
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Diagnose: |
Abstrich aus dem Nasen-Rachenraum
Blut, Gelenks- und Lungenflüssigkeit oder Liquor werden nach dem Erreger Streptococcus pneumoniae untersucht
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Therapie: |
ntibiotika, unbehandelt oder zu spät behandelt kann zusätzlich eine chirurgische Behandlung (bis hin zur Amputation
betroffener Gliedmaßen) erforderlich sein.
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Rechtliches: |
In Deutschland ist der direkte oder indirekte Nachweis von humanpathogenen Vibrio spp. namentlich
meldepflichtig nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes, sofern der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist; aber soweit
ausschließlich eine Ohrinfektion vorliegt, nur bei Vibrio cholerae.
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